| 28. September 2001 |
Die neue Gesetzgebung (gemäß § 147 Abs.
6 Abgabenordnung) wird am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Wer ist betroffen, was für Konsequenzen erwachsen daraus
und wie muß man seine IT an die neuen Umstände
anpassen?
- Betroffen sind alle Unternehmen, die steuerlich relevante
Vorgänge mit Computern ('elektronisch') durchführen.
Das Gesetz sieht vor, daß Finanzbehörden nicht
nur papierne Unterlagen (wie bisher), sondern auch die zugehörigen
Datenbestände einsehen können müssen.
- Als Konsequenz für den Unternehmer ergibt sich,
daß er nicht nur Akten, Durchschläge und sonstige
Unterlagen, sondern auch Datenbestände über die
vorgeschriebenen Zeiträume archivieren muß. Dies
gestaltet sich bei Papier noch relativ einfach, denn heutige
Papiersorten altern erst nach etlichen Dekaden so sehr, daß
sie unbrauchbar werden (Thermopapier ausgenommen).
Bei Daten ist die Situation jedoch deutlich komplizierter.
Ein Datensatz altert in zweierlei Hinsicht:
a) Physikalisches Altern: Ein Magnetband verliert durch
Temperatur und das Erdmagnetfeld im Laufe der Zeit den Inhalt,
die Magnetisierung wird schwächer bis hin zu Unlesbarkeit.
Reelle Zeiträume hierfür sind 2-5 Jahre bei sachgerechter
Lagerung. Eine CD-ROM kann durch starkes Licht und Hitze unlesbar
werden. Hier kann man bei sachgerechter Lagerung 5-50 Jahre
für die Datenintegrität annehmen.
b) Informationelles Altern: Stellen Sie sich vor, im
Jahre 2010 findet bei Ihnen eine Außenprüfung statt.
Es werden Daten von Mitte 2002 angefordert (inzwischen etwa
8 Jahre alte Datensätze). Ihr Sicherungsband wurde fachgerecht
gelagert (dunkel, trocken, 18 - 20°C) - alles bestens.
Bestens?
Das erste Problem, das auftaucht, ist: existiert noch der
Bandstreamer, der dieses alte Band verarbeiten (lesen) kann?
Und auch wenn Sie dieses Gerät noch besitzen, haben Sie
die Software, mit der damals gesichert wurde? Und die Anwendungsprogramme,
die mit den wiederhergestellten Datensätzen arbeiten
können? Das Betriebssystem? usw. usf.
Sie müssen also nicht nur die eigentlichen Finanzbuchhaltungs-Daten,
sondern auch die entsprechenden Programme und evtl. sogar
das damalige Betriebssystem aufbewahren. Im Extremfall kann
dies soweit führen, daß auch Ihre alten PC's und
Geräte mit eingelagert werden müssen (wer kann schon
garantieren, daß nach 5-10 Jahren die alten Programme
auf modernen Computern laufen?).
Die Konsequenzen dieser Gesetzgebung sind also sehr weitreichend
für Ihr Unternehmen und werden erst auf den zweiten Blick
in ihrem vollen Umfange sichtbar. Daten haben und Daten bearbeiten
sind unterschiedliche Problemgebiete, die jedoch beide ab
1.1.2002 gelöst sein müssen.
(Ein Problem, das in diesem Artikel noch nicht angesprochen
wurde ist, den Finanzbehörden nur dedizierten Zugriff
auf zugelassene Dokumente zu gewähren und andere (z.B.
Firmengeheimnisse, Zeichnungen, Kalkulationen etc.) vor dem
unerlaubten Zugriff zu schützen.)
- Welche Lösungen existieren? Jedes Unternehmen
muß ab Januar 2002 den gesetzlichen Anforderungen Genüge
tun und alle relevanten Daten archivieren. Dies betrifft u.a.
Daten der Finanzbuchhaltung, Rechnungen, Lieferscheine, Lohn-
und Gehaltsdaten, Überweisungen, Verträge, evtl.
sogar Lieferscheine und Bestellungen sowie Angebote und Korrespondenz.
Die Probleme haben wir bereits oben angesprochen, nun geht
es um Strategien, diese zu lösen.
Leider gibt es kein Patentrezept. Je nach Unternehmensgröße
(und dementsprechendem Umfang der anfallenden Daten) kann
man jedoch mehrere grundlegende Strategien skizzieren:
a) kleine Firmen mit wenig Daten:
Hier kann es genügen, einen Backup Online in ein Daten-Großarchiv
durchzuführen.
Stichworte: Online-Archiv, Internet-Backup
b) mittlere Firmen, normales Datenaufkommen:
Hier ist eine Speicherung und Archivierung im eigenen Haus
vorzuziehen. Dies bedeutet jedoch auch, daß die entsprechende
Infrastruktur geschaffen werden muß, also Spezialschränke,
abgesicherte Räume, entsprechende Sicherungsrechner etc.
Stichworte: CD-R, DVD-ROM, Datensafe
c) große Unternehmen, Netzwerke, viele Daten:
Ein Unternehmensarchiv ist die wirtschaftlichste Lösung.
Es bietet sich an, den kompletten IT-Sektor in ein Sicherheits-
und Archivierungskonzept miteinzubeziehen und Strategien für
die Archivierung, Datensicherung sowie die Rückspeicherung
im Regel- sowie Ausnahmefall (z.B. Festplattencrash) zu erarbeiten.
Stichworte: Tape-Library, RAID-Server, Generations-Archiv,
Security-Audit
Weitere Quellen:
Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch aus dem 29. Tätigkeitsbericht
des Hessischen Datenschutzbeauftragten 'Das
Finanzamt im Firmennetz'.
Artikel im Handelsblatt
über neue Rahmenbedingungen
und Zugriffsmöglichkeiten der Finanzbehörden
auf Unternehmensdaten.
Darüberhinaus können Sir hier ein Schreiben des
Bundesfinanziministeriums mit dem Titel 'Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen'
herunterladen.
Hierin sind auch weitere Details zur Archivierung beschrieben.
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